12.03.2026 Pressemitteilung
Seit 42 Jahren an der Seite von Betroffenen!
Beratungsstelle legt den Jahresbericht für 2025 vor

Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt berät und unterstützt Betroffene, Angehörige und Fachkräfte in Fällen von Vergewaltigung, sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und sexueller Belästigung. In dem nun veröffentlichten Jahresbericht werden die Schwerpunkte des Jahres 2025 dargestellt.

Das Ausmaß sexualisierter Gewalt ist nicht nur in der bundesweiten Kriminalstatistik und aktuellen Dunkelfeldstudien gestiegen. Auch die Beratung verzeichnet seit Jahren eine sehr hohe Nachfrage an Beratung, Begleitung und Information. Im Jahr 2025 fanden 2733 telefonische und persönliche Beratungen für 549 Personen statt. „Unsere Klient*innen bestätigen uns immer wieder, wie wichtig für sie die zeitnahe und kostenlose Beratung in vielfältigen Fragen ist und wie dringend viele Menschen eine fachliche Unterstützung benötigen.“ berichtet Geschäftsführerin Conny Schulte.

Neben den Beratungsangeboten und Begleitungen bietet die Beratungsstelle ein vielfältiges Angebot aus Präventions-und Öffentlichkeitsmaßnahmen an. Mit Fortbildungen, Vorträgen, Podcastreihen, Informationsfilmen und Kampagnen werden Fachkräfte, Institutionen und die Öffentlichkeit für die Belange von Betroffenen sexualisierter Gewalt sensibilisiert. Gemeinsam mit anderen Netzwerken und Institutionen werden darüber hinaus Angebote wie ein Kooperationsprojekt zur Prävention in Schulen und Kindergärten, die Psychosoziale Prozessbegleitung, die Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten und die Kampagne „Luisa ist hier“ und die „Nein-heißt-Nein-Kampagne umgesetzt.

Durch regelmäßige Präsenz in den sozialen Medien wird auf unterschiedlichen Kanälen auf verschiedene Themen im Bereich sexualisierter Gewalt aufmerksam gemacht. Die ganzheitliche und umfassende Arbeit zum Thema sexualisierte Gewalt für alle Zielgruppen ist eine Besonderheit des Angebotes der Beratungsstelle. Dennoch gehört sie trotz 42jähriger Erfahrung immer noch zu den „freiwilligen Leistungen“ im öffentlichen Fördersystem mit hohen Eigenanteilen und ständigem Finanzierungsrisiko. Das seit 2025 geltende Gewalthilfegesetz verspricht einen
Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfe ab dem Jahr 2032. Wie dies im Land NRW umgesetzt wird, ist jedoch noch unklar, zumal viele Angebote der Beratungsstelle durch das Gesetz gar nicht abgedeckt sind. „Wir wünschen uns für die Zukunft eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung des Hilfesystems, um Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften in allen Fällen die Unterstützung anbieten zu können, die sie benötigen.“ resümiert Conny Schulte.

Das vielfältige Angebot der Beratungsstelle wird auf einer barrierearmen und regelmäßig aktualisierten Homepage (www.beratung-bonn.de) dargestellt. Beiträge in den sozialen Netzwerken ergänzen diese Informationen:
https://www.facebook.com/beratungsstellebonn
https://www.instagram.com/beratungsstelle_bonn/
https://www.youtube.com/channel/UC8tD-0NyQNbUwXMHz15PsHw

Download JahresberichtDownload Pressemitteilung

Persönliche Beratungen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Sprechzeiten und Terminvereinbarung:
Mo 11-12 Uhr
Di-Fr 10-12 Uhr
Mi 18-20 Uhr

Tel.: 0228-635524E-Mail: info@beratung-bonn.de
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