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Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten (ASS):

In der Region Bonn/Rhein-Sieg gibt es ein besonderes Modell, das für Opfer von Sexualstraftaten eine anonyme Spurensicherung ermöglicht. Mit dem Modell ASS (Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten) haben die Betroffenen Zeit und Ruhe, sich den für sie belastenden Schritt einer Anzeigenerstattung nach einer Sexualstraftat in Ruhe zu überlegen. Entwickelt wurde das Projekt vom Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg in Anlehnung an ein früheres Modell aus der Stadt Aachen. Opfer einer Sexualstraftat können sich in einer der am Verfahren beteiligten Kliniken in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis untersuchen lassen. Die Kliniken sind in einem speziellen Informationsblatt für Opfer aufgeführt.

Mögliche Tatspuren werden anonym im Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn gelagert. In einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren ist es möglich, diese nach erfolgter Anzeige in einem Gerichtsverfahren verwerten zu lassen. Damit stehen unter Umständen wichtige Beweismittel zur Verfügung, die dem Opfer das Verfahren erleichtern und die Strafverfolgung verbessern.

Opfer von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch können sich unabhängig von einer Anzeige täglich an die Beratungsstelle wenden. Dies ist auch anonym möglich. Die Beratungen sind kostenlos.

Sie erreichen uns telefonisch:
Mo 11-12 Uhr
Di-Fr 10-12 Uhr
Mi 18-20 Uhr

Wenn Sie uns nicht direkt erreichen, sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter. Wir rufen zeitnah zurück und bieten zusätzliche Termine an.

Tel.: 0228-635524E-Mail: info@beratung-bonn.de

Landes- und bundesweiten Entwicklungen:

Seit 2001/2002 gibt es in NRW Modelle einer anzeigenunabhängigen, anonymen und vertraulichen Befunddokumentation und Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt. Sie entstanden meist auf Initiative von Frauen-Notrufen oder Frauenberatungsstellen in Kooperation mit Rechtsmedizinischen Instituten. Das Modell ASS Bonn/Rhein-Sieg ist eines der ältesten Modelle. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Ansätze, z.T. mit anderer Namensgebung und Schwerpunktsetzung. Allen gemeinsam ist das Ziel, eine anzeigenunabhängige, betroffenengerechte medizinische und psychosoziale Akutversorgung einschließlich der gerichtsverwertbaren Befunddokumentation und Spurensicherung zu etablieren. Es sollen einheitliche Bedingungen für Betroffene sexualisierter Gewalt geschaffen werden, unabhängig davon, ob und wann sie Anzeige erstatten.

Der Arbeitskreis Opferschutz setzt sich mit vielen anderen Organisationen auf Länder- und Bundesebene seit vielen Jahren dafür ein, dass die Maßnahmen im Rahmen der vertraulichen und anonymen Spurensicherung, aber vor allem auch alle notwendigen Untersuchungen für die medizinische und psychosoziale Versorgung von Gewaltopfern finanziert werden und eine ganzheitliche Versorgungsstruktur nach sexualisierter und häuslicher Gewalt umgesetzt wird.

Seit dem 1. März 2020 ist auf Bundesebene ein Gesetz in Kraft, dass die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ermöglichen soll. Das Gesetz wird auf Länderebene umgesetzt, die Verhandlungen dazu laufen derzeit noch in NRW und anderen Bundesländern. Das Bundesgesetz vernachlässigt jedoch wichtige Aspekte der medizinischen Versorgung und traumasensiblen Behandlung von Gewaltbetroffenen. Dazu werden dringend neue Regelungen benötigt.

Der Bundesverband Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) hat dazu in den Jahren 2021 und 2022 grundlegende Papiere veröffentlicht, die auf notwendige Veränderungen hinweisen.

Im Juni 2023 wurde eine social-media Kampagne zur medizinischen Akutversorgung mit dem Titel #HilfenachVergewaltigung durchgeführt und ein Appell an den Bundesgesundheitsminister zur notwendigen Veränderung der Versorgungslage gerichtet. Im September 2023 wurde dies mit einem erneuten Schreiben noch einmal bekräftigt.

Leitfäden und Musterdokumentationen zur Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten

Träger und Koordinationsstelle des Angebotes ist der Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg.

Frau Dr. Mensching vom St. Marien-Hospital Bonn und Frau Dr. Doberentz vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn haben mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Dokumentationsbögen für die ärztliche Untersuchung und Befunddokumentation sowie Musterdokumentationen entwickelt, die es den Ärzten und Ärztinnen erleichtern, diese Bögen gerichtsverwertbar auszufüllen.

Untersuchungsbögen Raum Bonn/Rhein-Sieg

Musterdokumentationen für Ärztinnen und Ärzte:

Anleitung zur Fotodokumentation:

Eine hervorragende Analyse der Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe einer medizinischen Akutversorgung im Hinblick auf der Grundlage der Istandbulkonvention findet sich in der Studie des Deutschen Institutes für Menschenrechte:

Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt –
Zur Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention in Deutschland, Lisa Fischer

zur Studie

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Themenseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen NRW:

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