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Sexuelle Belästigung

Definition und Ausmaß sexueller Belästigung

Insbesondere Frauen und Mädchen werden in ihrem Leben in unterschiedlichen Situationen mit sexueller Belästigung konfrontiert: in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Festen und Partys, am Arbeitsplatz, in Institutionen oder im digitalen Raum. Nationale und europäische repräsentative Studien belegen, dass über fünfzig Prozent der Frauen von sexueller Belästigung betroffen sind.

Sexuelle Belästigungen sind vielfältig und umfassen alle Formen und Situationen, in denen Personen aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert und herabgewürdigt werden.

Die Auswirkungen sexueller Belästigung sind je nach Art, Intensität und Dauer unterschiedlich und können für Betroffene gravierend und mit gesundheitlichen und beruflichen Einschränkungen verbunden sein. Daher ist es wichtig, Betroffenen Unterstützung anzubieten und Hilfen in Anspruch zu nehmen.

 

Rechtliche Grundlagen

Sexuelle Übergriffe durch körperliche Berührungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verletzen, sind eine Straftat (§ 184i StGB).

Auch bei sexueller Belästigung mittels digitaler Medien liegen oftmals verschiedene Straftatbestände vor, die juristisch abgeklärt werden sollten.

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz umfassen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mehr Handlungen als das Strafgesetzbuch und beziehen als „unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten“ z.B. auch Bemerkungen sexuellen Inhalts die die Würde der Person verletzen, mit ein.

Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten

  •  Betroffene

Grundsätzlich ist es wichtig, die eigenen Gefühle und Wahrnehmungen ernst zu nehmen und sich Unterstützung zu holen.

Hilfreich kann es sein, mit Freunden oder mit Fachberatungsstellen zu überlegen, in welchen Situationen, an welchen Orten die Person sich unwohl fühlt und was Sicherheit vermittelt (z.B. gemeinsame Wege ausmachen, Absprachen treffen). In konkreten Situationen kann es helfen, die Orte zu verlassen, Unterstützung einzufordern, Sicherheitspersonal anzusprechen und/oder die Polizei zu informieren.

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gibt es zudem konkrete Beschwerde- und Reaktionsmöglichkeiten, die mit einer Beratungsstelle oder der betrieblichen Beschwerdestelle besprochen werden können.

Im digitalen Raum sollten sowohl technische Sicherheitseinstellungen und der Umgang mit den eigenen Daten geprüft als auch konkrete Schritte überlegt werden, gegen die Übergriffe vorzugehen.

Vor einer Anzeige einer sexuelle Belästigung oder eines sexuellen Übergriffes sollte auf jeden Fall juristische und psychologische Beratung in Anspruch genommen werden. Die Beratungsstelle ist in Kontakt mit erfahrenen Anwält*innenund bietet Unterstützung und Psychosoziale Prozessbegleitung an.

  • Soziales Umfeld

Im sozialen Umfeld ist es wichtig, die Gefühle der Betroffenen ernst zu nehmen und danach zu fragen, ob und welche Form der Hilfe benötigt wird.

Oftmals sind Personen auch unsicher, wie Situationen einzuschätzen sind und halten sich lieber aus Auseinandersetzungen heraus. Auf freundliche Art Hilfe anzubieten, kann jedoch kaum verkehrt sein. In bedrohlichen, gefährlichen Situationen sollte man jedoch die Polizei hinzuziehen und/oder weitere Unterstützung suchen.

Um ein erneutes Gefühl der Grenzverletzung zu vermeiden ist es ratsam, eventuelle Handlungsschritte mit den Betroffenen abzusprechen und nicht über deren Kopf hinweg zu handeln

Bei gemeinsamen Veranstaltungsbesuchen oder sonstigen Freizeitaktivitäten ist es ratsam, aufeinander zu achten und Absprachen zu treffen.

  • Gesellschaft/Institutionen

Grundsätzlich ist es wichtig, bei sexuellen Belästigungen Haltung zu zeigen, einzugreifen und Stellung zu beziehen, über Belästigungen, anzügliche Witze nicht hinwegzugehen, sondern aufmerksam zu sein für Herabwürdigungen, Diskriminierungen und konkrete Übergriffe.

Institutionen und Veranstalter*innen sollten sich Gedanken um Schutzkonzepte und konkrete Maßnahmen machen, wie sie ihre Einrichtungen zu sichereren Orten machen können.

Arbeitgeber*innen haben die Pflicht durch präventive Maßnahmen und Informationen auf die Verhinderung sexueller Belästigung hinzuwirken. Außerdem müssen sie Beschwerdestellen einrichten und alle Beschäftigten über diese informieren. Im Falle von sexueller Belästigung müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der betroffenen Person zu gewährleisten (§ 12 AGG).