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Vergewaltigung

Definition

Vergewaltigung ist jegliches Eindringen in den Körper oder der Versuch des Eindringens in den Körper einer Person ohne deren Einverständnis.

Vergewaltigung ist ein Verbrechen. Es ist die extremste Form sexualisierter Gewalt, bei der Sexualität als Mittel zur Machtdemonstration, Demütigung und Unterwerfung von Menschen eingesetzt wird.

Nach der Sexualstrafrechtsreform vom  Jahr 2016 kommt es für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung nicht mehr darauf an, ob körperliche Gewalt angewendet wurde oder ob eine betroffenen Person sich gewehrt hat. Ein sexueller Übergriff ist dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeübt wird. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ ist damit auch im deutschen Strafrecht verankert.

Den neuen Gesetzestext, der am 10.11.2016 in Kraft getreten ist, finden Sie hier

Wichtige Fakten

  • Jede Person kann unabhängig von Alter, Herkunft, Kleidung oder Aussehen von einer Vergewaltigung betroffen sein.
  • Vergewaltigungen sind geplante Taten und werden meist im sozialen Umfeld der Opfer verübt.
  • Die Verantwortung für die Gewalttat liegt allein und ausschließlich beim Täter/der Täterin. Betroffene tragen keine Schuld und keine Verantwortung für die Tat.
  • Jeder Mensch verhält sich nach einem traumatischen Erlebnis, wie z.B. einer Vergewaltigung, anders. Daher ist es wichtig, jedes Verhalten zu akzeptieren und nicht zu bewerten.

Mythen und Vorurteile

Es gibt viele Vorurteile und Mythen über Vergewaltigung. Diese dienen dazu, den Betroffenen eine Mitschuld an der Tat zu unterstellen oder die Gewalt mit dem Verhalten des Opfers zu begründen, zu erklären oder zu rechtfertigen. Solche Mythen tragen dazu bei, die Taten zu bagatellisieren und die Täter*innen zu entlasten (siehe Broschüre Vergewaltigung, Kapitel 6).

Erleben einer Vergewaltigung

Vergewaltigung ist eine massive Verletzung der Persönlichkeit. Die Betroffenen fühlen sich ohnmächtig, hilflos, gedemütigt und erleben häufig einen völligen Kontrollverlust über ihren Körper. Während der Vergewaltigung empfinden sie entsetzliche Angst, häufig Todesangst.

Folgen einer Vergewaltigung

Jede betroffene Person befindet sich nach einer Vergewaltigung in einem psychischen Ausnahmezustand. Die Reaktionen der Betroffenen können sehr unterschiedlich sein. In der Folgezeit leiden sie häufig unter starken Angstzuständen sowie Scham- und Schuldgefühlen. Manche Opfer entwickeln psychosomatische Störungen, leiden unter Alpträumen, Depressionen oder Suizidgedanken. Erfahrungsgemäß ist es für Betroffene sehr schwierig, eine Vergewaltigung alleine zu verarbeiten. Manchmal dauert es jedoch sehr lange, bis sie sich dazu entschließen können, Hilfe zu suchen.

Reaktionen des sozialen Umfeldes

Die Vergewaltigung einer nahestehenden Person stellt auch für das soziale Umfeld eine große Belastung dar und führt zu den unterschiedlichsten Reaktionen. Die Unterstützung durch Bezugspersonen ist jedoch häufig ein entscheidender Faktor für die Bewältigung des Erlebten. Wichtig ist es, die Betroffenen und ihr Verhalten zu akzeptieren, sie nicht unter Druck zu setzen, ihnen für verständnisvolle Gespräche zur Verfügung zu stehen und keine Schritte einzuleiten, die die Betroffenen nicht wollen. Auch Bezugspersonen, die i.d.R. ebenfalls sehr belastet sind, können sich Beratung und Hilfe holen.

Rechtliche Informationen

Nach einer Vergewaltigung fühlen sich viele Betroffene unter Druck, Anzeige zu erstatten. Es ist jedoch sehr wichtig, sich vorher genau über Ablauf und die Konsequenzen einer Anzeige zu informieren und beraten zu lassen. Besteht der Wunsch zur Anzeige, ist es sinnvoll, möglichst bald nach der Tat anzuzeigen. Dies ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Vergewaltigung ein Offizialdelikt ist, das von staatlicher Seite verfolgt werden muss. Die Anzeige kann also nicht zurückgezogen werden.

Jedoch ist es sehr wichtig, direkt nach einer Tat eine medizinische Untersuchung durchzuführen und mögliche Tatspuren sichern zu lassen. Dies ist in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis auch ohne Anzeige möglich. Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtige Aspekte bei einer Anzeigenerstattung

Für eine Anzeige können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Sie haben als Opfer das Recht, sich durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten zu lassen. Unsere Beratungsstelle unterstützt Sie bei einer Anzeige, bei der Suche nach einer rechtlichen Vertretung und begleitet Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren.

Opfer einer Vergewaltigung oder einer anderen sexualisierten Gewalttat haben nach diesem traumatischen Erlebnis häufig das Bedürfnis, die Spuren der Tat möglichst schnell zu entfernen oder zu vernichten. Das ist eine völlig natürliche und in einer solchen Situation zum Selbstschutz auch verständliche Reaktion. Für die Verfolgung des Täters und für den Nachweis der Tat, der bei einer Gerichtsverhandlung notwendig ist, ist es jedoch sehr wichtig, mögliche Spuren zeitnah zum Geschehen zu sichern.

Die Polizei empfiehlt daher für eine effektive Spurensicherung nach einer Sexualstraftat folgendes Verhalten:

  • Reinigen, waschen oder duschen Sie sich nicht nach der Tathandlung. Waschen Sie sich auch nicht die Hände.
  • Waschen oder reinigen Sie die zur Tatzeit getragene Kleidung nicht und bringen Sie alle Kleidungsstücke ungereinigt mit in die Klinik.
  • Bewahren Sie feuchte oder nasse Kleidungsstücke bis zur Mitnahme in luftdurchlässigen Behältnissen auf (z.B. in einer Papiertüte, keine Plastiktüte benutzen).
  • Bringen Sie die Gegenstände, die der Täter/die Täterin am Tatort zurückgelassen hat, mit in die Klinik.

Auch wenn Sie diese Hinweise nicht beachten konnten, ist es trotzdem wichtig, sich in einer Klinik untersuchen zu lassen. Denn auch der Nachweis möglicher Gewaltspuren (z.B. blauen Flecken) kann für ein späteres Gerichtsverfahren entscheidend sein.

Die Beratungsstelle hat im Jahr 2017 die Broschüre zum Thema Vergewaltigung in zweiter Auflage herausgegeben.

Die Broschüre richtet sich an Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und Interessierte.

Sie gibt Hinweise zum Erleben der Betroffenen und mögliche Reaktionen nach einer Vergewaltigung sowie Erklärungen dazu, was ein Trauma ist und welche Folgen dies haben kann.

Vorgestellt werden auch mögliche Reaktionen des sozialen Umfeldes und die Funktion von Mythen und Vorurteilen. Kurze statistische und rechtliche Hinweise sowie wichtige Informationen zur medizinischen Akutversorgung und Befunddokumentation sowie Hinweise auf weitführende Hilfen und Adressen sind ebenfalls aufgeführt.

Statistiken

Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet bundesweit jährlich ca. 7.000- 8.000 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Dies sind jedoch nur die angezeigten Fälle. Die Anzeigenquote liegt bei ca. 5-10 %.

Repräsentative Dunkelfeldstudien haben ergeben, dass jede 7. Frau in der Bundesrepublik Deutschland seit ihrem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt erlebt hat.

Die Täter/innen kommen aus allen sozialen Schichten. Sie sind in ca 80% der Fälle mit dem Opfer bekannt. Die Hälfte der Taten wird durch (Ex)partner verübt. Ca. 99% sind nach den bisherigen Dunkelfeldstudien männlich.

Nachfolgend beschreibt die Journalistin Gitti Müller in ihrem Feature die Handlungsmöglichkeiten nach einer Vergewaltigung.