Mythen und Vorurteile
Es gibt viele Vorurteile und Mythen über Vergewaltigung. Diese dienen dazu, den Betroffenen eine Mitschuld an der Tat zu unterstellen oder die Gewalt mit dem Verhalten des Opfers zu begründen, zu erklären oder zu rechtfertigen. Solche Mythen tragen dazu bei, die Taten zu bagatellisieren und die Täter*innen zu entlasten (siehe Broschüre Vergewaltigung, Kapitel 6).
Erleben einer Vergewaltigung
Vergewaltigung ist eine massive Verletzung der Persönlichkeit. Die Betroffenen fühlen sich ohnmächtig, hilflos, gedemütigt und erleben häufig einen völligen Kontrollverlust über ihren Körper. Während der Vergewaltigung empfinden sie entsetzliche Angst, häufig Todesangst.
Folgen einer Vergewaltigung
Jede betroffene Person befindet sich nach einer Vergewaltigung in einem psychischen Ausnahmezustand. Die Reaktionen der Betroffenen können sehr unterschiedlich sein. In der Folgezeit leiden sie häufig unter starken Angstzuständen sowie Scham- und Schuldgefühlen. Manche Opfer entwickeln psychosomatische Störungen, leiden unter Alpträumen, Depressionen oder Suizidgedanken. Erfahrungsgemäß ist es für Betroffene sehr schwierig, eine Vergewaltigung alleine zu verarbeiten. Manchmal dauert es jedoch sehr lange, bis sie sich dazu entschließen können, Hilfe zu suchen.
Reaktionen des sozialen Umfeldes
Die Vergewaltigung einer nahestehenden Person stellt auch für das soziale Umfeld eine große Belastung dar und führt zu den unterschiedlichsten Reaktionen. Die Unterstützung durch Bezugspersonen ist jedoch häufig ein entscheidender Faktor für die Bewältigung des Erlebten. Wichtig ist es, die Betroffenen und ihr Verhalten zu akzeptieren, sie nicht unter Druck zu setzen, ihnen für verständnisvolle Gespräche zur Verfügung zu stehen und keine Schritte einzuleiten, die die Betroffenen nicht wollen. Auch Bezugspersonen, die i.d.R. ebenfalls sehr belastet sind, können sich Beratung und Hilfe holen.
Rechtliche Informationen
Nach einer Vergewaltigung fühlen sich viele Betroffene unter Druck, Anzeige zu erstatten. Es ist jedoch sehr wichtig, sich vorher genau über Ablauf und die Konsequenzen einer Anzeige zu informieren und beraten zu lassen. Besteht der Wunsch zur Anzeige, ist es sinnvoll, möglichst bald nach der Tat anzuzeigen. Dies ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Vergewaltigung ein Offizialdelikt ist, das von staatlicher Seite verfolgt werden muss. Die Anzeige kann also nicht zurückgezogen werden.
Jedoch ist es sehr wichtig, direkt nach einer Tat eine medizinische Untersuchung durchzuführen und mögliche Tatspuren sichern zu lassen. Dies ist in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis auch ohne Anzeige möglich. Informationen dazu finden Sie .
Wichtige Aspekte bei einer Anzeigenerstattung
Für eine Anzeige können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Sie haben als Opfer das Recht, sich durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten zu lassen. Unsere Beratungsstelle unterstützt Sie bei einer Anzeige, bei der Suche nach einer rechtlichen Vertretung und begleitet Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren.
Opfer einer Vergewaltigung oder einer anderen sexualisierten Gewalttat haben nach diesem traumatischen Erlebnis häufig das Bedürfnis, die Spuren der Tat möglichst schnell zu entfernen oder zu vernichten. Das ist eine völlig natürliche und in einer solchen Situation zum Selbstschutz auch verständliche Reaktion. Für die Verfolgung des Täters und für den Nachweis der Tat, der bei einer Gerichtsverhandlung notwendig ist, ist es jedoch sehr wichtig, mögliche Spuren zeitnah zum Geschehen zu sichern.