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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgelegt, dass Frauen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden kann, wenn sie in ihrem Herkunftsland häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.

Damit kann die Verfolgung aufgrund ihres Geschlechtes einen allgemeinen Fluchtgrund darstellen. Damit verdeutlich der EuGH dass auch im Asylrecht die Istanbulkonvention angewadt werden muss.