Vor einem Jahr, am 28.2.2025, trat das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene in Kraft. Dies war ein Meilenstein, denn Frauen, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sowie ihre Kinder, die sich in ihrer Obhut befinden, erhalten damit erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung.
Mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes werden Bund und Länder gesetzlich dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte Finanzierung und einen Ausbau des Hilfesystems zu schaffen. Dazu stellt der Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung, um den Ausbau der Hilfestrukturen zu finanzieren. Die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den Bundesländern.
Dieser Rechtsanspruch ist ein richtiges und wichtiges Zeichen im Gewaltschutz und ein Erfolg der feministischen Bewegung, die trotz aller Hürden und mangelnder Finanzierung nicht aufgehört hat, sich konsequent für die Unterstützung von Betroffenen zu engagieren.
Ein Jahr nach der Verabschiedung zeigt sich, dass es bis zur flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung noch ein langer Weg ist. Der Rechtsanspruch greift erst im Jahr 2032. Bis dahin müssen die Bundesländer die Bedarfe analysieren, Ausführungsgesetze erarbeiten, Planungen für den Ausbau des Hilfesystems vorlegen und diese schrittweise umsetzen.
Dabei wird durch neu veröffentlichte Studien immer wieder deutlich, wie hoch das Ausmaß von Gewalt ist, wie groß der Hilfebedarf ist und wie unzureichend das Hilfesystem ausgestattet ist. Es fehlen Frauenhausplätze, es fehlen Beratungskapazitäten und es fehlt überall an ambulanter psychologischer Versorgung. Derzeit ist jedoch noch völlig unklar, wie das Gewalthilfegesetz in den Ländern umgesetzt werden wird und was dies für die Finanzierung des Hilfesystems bedeuten wird. Auch wenn der Bund sich an den Kosten zukünftig beteiligt, ist jetzt schon absehbar, dass dieses Geld nicht ausreichen wird. Der größte Teil der finanziellen Förderung liegt bei den Ländern und Kommunen.
„Wir brauchen dringend eine verlässliche Finanzierung und eine Absicherung des Schutz- und Hilfesystems und die Umsetzung europäischer und internationaler Konventionen und Abkommen wie der Istanbulkonvention“, so die Geschäftsführerin der Beratungsstelle Conny Schulte. „Das Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Baustein, aber es kommt in den nächsten Jahren auf die konkrete Umsetzung an. Zudem werden mit dem Gewalthilfegesetz viele Aufgabenbereiche der Beratungsstellen vor Ort nicht erfasst: die Beratung von selbstbetroffenen Kindern und Jugendlichen, die Beratung von Angehörigen und Fachkräften, die Beratungen von betroffenen Männern sind beispielsweise im Rahmen des Gewalthilfegesetzes nicht finanziert. Wir brauchen daher weiterhin die Unterstützung und Förderung auf allen Ebenen und mit ausreichenden Kapazitäten aus Bund, Ländern und Kommunen, um Betroffene sexualisierter Gewalt unterstützen zu können.“
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