Aus Anonymer Spurensicherung wird Vertrauliche Spurensicherung
In Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis gibt es seit dem Jahr 2005 das Modell der Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS). Es war eines der ersten Angebote zu diesem Thema in NRW, entwickelt durch den Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg mit Unterstützung des Institutes für Rechtsmedizin Bonn und einiger Kliniken in der Region.
Ziel war es, eine gerichtsverwertbare Befunddokumentation und Spurensicherung auf für Menschen zu ermöglichen, die nicht direkt nach einer Tat eine Anzeige erstatten möchten. Ihnen soll mit einem solchen Angebot, Zeit gegeben werden, diesen Schritt in Ruhe zu überlegen, ohne auf mögliche Befunde und Tatnachweise zu verzichten. Der Arbeitskreis hat sich gemeinsam mit anderen Institutionen von Beginn an dafür eingesetzt, dass ein solches Angebot in vielen Regionen in NRW zur Verfügung steht und eine Finanzierung dafür bereitgestellt wird.
Viele Städte haben im Laufe der letzten 20 Jahre ähnliche Modelle entwickelt. Seit 2015 finanziert das Land NRW örtliche Kooperationen, seit 2020 gibt es ein Bundesgesetz zur Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz wird auf Länderebene umgesetzt. Seit 2025 gibt es eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung in NRW. Kliniken können unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einem Rahmenvertrag in NRW beitreten. Voraussetzung ist u.a. die Anwendung eines von der Rechtsmedizin Düsseldorf entwickelten webbasierten Dokumentationssystems (www.gobsis.de).
Seitdem stellen viele Kliniken in NRW ihr Angebot auf das landesweite System der Vertraulichen Spurensicherung und die Befunddokumentation mit iGOBSIS um. Auch die Region Bonn/Rhein wird ihr Verfahren entsprechend neu aufstellen. Das frühere Angebot der „Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten“ heißt daher nun „Vertrauliche Spurensicherung“ und ist für Betroffene sexualisierter und körperlicher Gewalt zugänglich. Beteiligte Kliniken und Beratungsstellen finden Sie hier auf der Homepage. In NRW hat sich zudem ein Zusammenschluss der örtlichen Koordinierungen auf ein gemeinsames Logo verständigt, das einen Wiedererkennungswert in verschiedenen Städten gewährleisten soll.
Was leistet eine Vertrauliche Spurensicherung?
Die Vertrauliche Spurensicherung kombiniert medizinische Versorgung, Befunddokumentation, Spurensicherung und psychosoziale Hilfen.
Bei der Vertraulichen Spurensicherung werden neben der notwendigen medizinischen Versorgung mögliche körperliche Befunde von Gewalttaten dokumentiert und vorhandene Spuren auch ohne direkte Anzeigenerstattung gerichtsverwertbar gesichert. Dies ist nicht überall möglich, sondern wird in verschiedenen Kliniken durch besonders dafür geschultes Personal angeboten, die mit rechtsmedizinischen Instituten und Beratungsstellen kooperieren. Medizinische Hilfen, Spurensicherung und psychologische Unterstützung gehen dabei Hand in Hand. Eine direkte Anzeigenerstattung ist nicht erforderlich und das Angebot ist für Betroffene kostenlos.
An wen richtet sich das Angebot?
Die vertrauliche Spurensicherung steht für alle Personen zur Verfügung, die von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Bei Kindern bestehen besondere Voraussetzungen, die mit dem für Kinderschutz zuständigen Ärzt*innen geklärt werden.
Wie ist der Ablauf einer Vertraulichen Spurensicherung?
Klinik aufsuchen
Wenden Sie sich an eine der aufgeführten Kliniken und bitten um eine vertrauliche Spurensicherung. Bei körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt oder dem Verdacht auf Verabreichung von sog. K.O.Tropfen ist es wichtig, sich möglichst zeitnah medizinische Hilfe zu holen und eine Befunddokumentation zu veranlassen. Nach akuter sexualisierter Gewalt ist es sinnvoll, möglichst vorher nicht zu duschen und die zur Tatzeit getragene ungereinigte Kleidung in Papiertüten mitzubringen. Die Krankenkassenkarte ist erforderlich, die Abrechnung erfolgt jedoch anonym. Für Nichtversicherte bestehen Regelungen, auch diese können das Verfahren in Anspruch nehmen. Für die vertrauliche Spurensicherung entstehen keine Kosten.
Befunddokumentation und Spurensicherung
Die zuständigen Ärzt*innen informieren Sie über den Ablauf der Untersuchungen und der vertraulichen Spurensicherung. Anhand eines standardisierten Ablaufes erfolgt mit ihrem Einverständnis eine körperliche Untersuchung, eine Fotodokumentation und eine Sicherung möglicher Spuren (z.B. DNA). Ggf. kann es ferner erforderlich sein, Sie zu weiteren Untersuchungen oder Behandlungen an eine andere Abteilung/Institution oder niedergelassene Praxis zu überweisen. Darüber werden Sie von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten informiert.
Rechtssichere Lagerung
Die Dokumentation der Befunde erfolgt unter einem Pseudonym, die Spuren werden bis zu fünf Jahren im Institut für Rechtsmedizin gelagert. Die Strafverfolgungsbehörden haben keinen Zugriff darauf, aber Sie können bei einer Anzeige verwendet werden.
Spätere Anzeigenerstattung
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Anzeige erstatten, weisen Sie darauf hin, dass es eine Vertrauliche Spurensicherung gibt. Zur Herausgabe der vertraulichen Asservate ist Ihre Schweigepflichtsentbindung erforderlich. Die Polizei kümmert sich dann um die notwendigen Schritte. Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren nach fünf Jahren vernichtet.
Ausführliche Informationen zum Verfahren
Ausführliche Informationen zum Verfahren und FAQs finden Sie hier: https://gobsis.de/
Koordination und Information:
Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt,
0228/635524 info@beratung-bonn.de
www.beratung-bonn.de