Vertrauliche Spurensicherung

Aus Anonymer Spurensicherung wird Vertrauliche Spurensicherung

In Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis gibt es seit dem Jahr 2005 das Modell der Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS). Es war eines der ersten Angebote zu diesem Thema in NRW, entwickelt durch den Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg mit Unterstützung des Institutes für Rechtsmedizin Bonn und einiger Kliniken in der Region.

Ziel war es, eine gerichtsverwertbare Befunddokumentation und Spurensicherung auf für Menschen zu ermöglichen, die nicht direkt nach einer Tat eine Anzeige erstatten möchten. Ihnen soll mit einem solchen Angebot, Zeit gegeben werden, diesen Schritt in Ruhe zu überlegen, ohne auf mögliche Befunde und Tatnachweise zu verzichten. Der Arbeitskreis hat sich gemeinsam mit anderen Institutionen von Beginn an dafür eingesetzt, dass ein solches Angebot in vielen Regionen in NRW zur Verfügung steht und eine Finanzierung dafür bereitgestellt wird.

Viele Städte haben im Laufe der letzten 20 Jahre ähnliche Modelle entwickelt. Seit 2015 finanziert das Land NRW örtliche Kooperationen, seit 2020 gibt es ein Bundesgesetz zur Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz wird auf Länderebene umgesetzt. Seit 2025 gibt es eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung in NRW. Kliniken können unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einem Rahmenvertrag in NRW beitreten. Voraussetzung ist u.a. die Anwendung eines von der Rechtsmedizin Düsseldorf entwickelten webbasierten Dokumentationssystems (www.gobsis.de).

Seitdem stellen viele Kliniken in NRW ihr Angebot auf das landesweite System der Vertraulichen Spurensicherung und die Befunddokumentation mit iGOBSIS um. Auch die Region Bonn/Rhein wird ihr Verfahren entsprechend neu aufstellen. Das frühere Angebot der „Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten“ heißt daher nun „Vertrauliche Spurensicherung“ und ist für Betroffene sexualisierter und körperlicher Gewalt zugänglich. Beteiligte Kliniken und Beratungsstellen finden Sie hier auf der Homepage. In NRW hat sich zudem ein Zusammenschluss der örtlichen Koordinierungen auf ein gemeinsames Logo verständigt, das einen Wiedererkennungswert in verschiedenen Städten gewährleisten soll.

Was bedeutet Vertrauliche Spurensicherung?

Vertraulich bedeutet, dass die gesicherten Spuren und Befunde unter einem Pseudonym datenkonform gesichert und gelagert werden und die Kontrolle über die Anzeigenerstattung beim Opfer liegt. Es bedeutet nicht, dass die Person dem untersuchenden Arzt/der Ärztin nicht bekannt ist. Diese unterliegen jedoch der Schweigepflicht. Die Abrechnung der Untersuchung erfolgt über die Krankenkassen mit einem gesonderten anonymen Abrechnungsverfahren. Der Name Anonyme Spurensicherung hat häufig zu Missverständnissen geführt. Landesweit werden daher die Verfahren nach Maßgaben der Landesverordnung in Vertrauliche Spurensicherung umbenannt und es erfolgt eine Vereinheitlichung der Verfahren in NRW mit einem digitalen Befunddokumentationssystem mit dem Titel iGOBSIS (www.gobsis.de)

Spurensicherung bedeutet in diesem Falle Befunddokumentation von Gewaltspuren am Körper der Opfers und sichere Asservierung der Spuren, es handelt sich um eine medizinische Leistung nach rechtsmedizinischen Standards und bedarf der Schulung und Anleitung. Die Polizei ist nicht involviert und wird bei einer vertraulichen Spurensicherung nicht verständigt, es sei denn, dies wird im Laufe der Untersuchung oder in einem Zeitraum danach von den Betroffenen gewünscht.

Was leistet eine Vertrauliche Spurensicherung?

Die Vertrauliche Spurensicherung kombiniert medizinische Versorgung, Befunddokumentation, Spurensicherung und psychosoziale Hilfen.
Bei der Vertraulichen Spurensicherung werden neben der notwendigen medizinischen Versorgung mögliche körperliche Befunde von Gewalttaten dokumentiert und vorhandene Spuren auch ohne direkte Anzeigenerstattung gerichtsverwertbar gesichert. Dies ist nicht überall möglich, sondern wird in verschiedenen Kliniken durch besonders dafür geschultes Personal angeboten, die mit rechtsmedizinischen Instituten und Beratungsstellen kooperieren. Medizinische Hilfen, Spurensicherung und psychologische Unterstützung gehen dabei Hand in Hand. Eine direkte Anzeigenerstattung ist nicht erforderlich und das Angebot ist für Betroffene kostenlos.

An wen richtet sich das Angebot?

Die vertrauliche Spurensicherung steht für alle Personen zur Verfügung, die von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Bei Kindern bestehen besondere Voraussetzungen, die mit dem für Kinderschutz zuständigen Ärzt*innen geklärt werden.

  • Für eine medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung: rund um die Uhr an eine der genannten Kliniken.
  • Für eine Beratung, psychologische Hilfe: an eine der aufgeführten Beratungsstellen. Dies ist jederzeit nach telefonischer Kontaktaufnahme und Terminabsprache möglich. Beratungsstellen unterstützen auch bei einer Anzeigenerstattung, informieren über Opferrechte und die Möglichkeit psychosozialer Prozessbegleitung. Das Angebot besteht auch unabhängig von der vertraulichen Spurensicherung.
  • Für eine direkte Anzeigenerstattung: an jede Polizeidienststelle. Es ist auch möglich, in der Klinik noch um Kontaktaufnahme mit der Polizei zu bitten, wenn man sich bei einer vertraulichen Spurensicherung doch dazu entscheidet.

Wie ist der Ablauf einer Vertraulichen Spurensicherung?

Klinik aufsuchen

Wenden Sie sich an eine der aufgeführten Kliniken und bitten um eine vertrauliche Spurensicherung. Bei körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt oder dem Verdacht auf Verabreichung von sog. K.O.Tropfen ist es wichtig, sich möglichst zeitnah medizinische Hilfe zu holen und eine Befunddokumentation zu veranlassen. Nach akuter sexualisierter Gewalt ist es sinnvoll, möglichst vorher nicht zu duschen und die zur Tatzeit getragene ungereinigte Kleidung in Papiertüten mitzubringen. Die Krankenkassenkarte ist erforderlich, die Abrechnung erfolgt jedoch anonym. Für Nichtversicherte bestehen Regelungen, auch diese können das Verfahren in Anspruch nehmen. Für die vertrauliche Spurensicherung entstehen keine Kosten.

Befunddokumentation und Spurensicherung

Die zuständigen Ärzt*innen informieren Sie über den Ablauf der Untersuchungen und der vertraulichen Spurensicherung. Anhand eines standardisierten Ablaufes erfolgt mit ihrem Einverständnis eine körperliche Untersuchung, eine Fotodokumentation und eine Sicherung möglicher Spuren (z.B. DNA). Ggf. kann es ferner erforderlich sein, Sie zu weiteren Untersuchungen oder Behandlungen an eine andere Abteilung/Institution oder niedergelassene Praxis zu überweisen. Darüber werden Sie von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten informiert.

Rechtssichere Lagerung

Die Dokumentation der Befunde erfolgt unter einem Pseudonym, die Spuren werden bis zu fünf Jahren im Institut für Rechtsmedizin gelagert. Die Strafverfolgungsbehörden haben keinen Zugriff darauf, aber Sie können bei einer Anzeige verwendet werden.

Spätere Anzeigenerstattung

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Anzeige erstatten, weisen Sie darauf hin, dass es eine Vertrauliche Spurensicherung gibt. Zur Herausgabe der vertraulichen Asservate ist Ihre Schweigepflichtsentbindung erforderlich. Die Polizei kümmert sich dann um die notwendigen Schritte. Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren nach fünf Jahren vernichtet.

Ausführliche Informationen zum Verfahren

Ausführliche Informationen zum Verfahren und FAQs finden Sie hier: https://gobsis.de/

Koordination und Information:

Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt,
0228/635524 info@beratung-bonn.de
www.beratung-bonn.de

Opfer von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch können sich unabhängig von einer Anzeige täglich an die Beratungsstelle wenden. Dies ist auch anonym möglich. Die Beratungen sind kostenlos.

Sie erreichen uns telefonisch:
Mo 11-12 Uhr
Di-Fr 10-12 Uhr
Mi 18-20 Uhr

Wenn Sie uns nicht direkt erreichen, sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter. Wir rufen zeitnah zurück und bieten zusätzliche Termine an.

Tel.: 0228-635524E-Mail: info@beratung-bonn.de

Kliniken mit dem Angebot einer vertraulichen Spurensicherung

Für erwachsene Personen, Kinder und Jugendliche

in Bonn:

Uniklinik Bonn
Abteilung für Klinische Akut- und Notfallmedizin
Universitätsklinikum Bonn

Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Tel: 0228 287-0

notfallzentrum@ukbonn.de
https://www.ukbonn.de/akut-und-notfallmedizin/

Haus des Kinderschutzes
Unikklinik Bonn

Bodelschwinghweg 20
53127 Bonn
Tel: 0228 287-33300

Haus-des-Kinderschutzes@ukbonn.de
https://www.haus-des-kinderschutzes.de

GFO Kliniken Bonn
Betriebsstätte St. Marienhospital Bonn

Robert-Koch-Str. 1
53115 Bonn (Venusberg)
Tel: 0228 505-0

info@marien-hospital-bonn.de
https://kliniken-bonn.gfo-online.de

Für Frauen und weibliche Jugendliche

in Bonn:

Johanniter-Kliniken Bonn
Abteilung Gynäkologie

Johanniterstr. 3-5
53113 Bonn
Tel: 0228 5432401
Pforte: 0228 5430

https://www.johanniter.de/johanniter-kliniken/johanniter-kliniken-bonn

Im Rhein-Sieg-Kreis / Kreis Euskirchen

für Frauen und weibliche Jugendliche:

GFO Kliniken Troisdorf
St.Josef Hospital

Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe
Tel: 02241 801851

gynaekologie@gfo-kliniken-troisdorf.de
https://www.kliniken-troisdorf.gfo-online.de

für Kinder und Jugendiche:

Asklepios Klinik Sankt Augustin GmbH

Arnold-Janssen-Straße 29
53757 Sankt Augustin

Tel: 02241 249-0
https://www.asklepios.com/sankt-augustin/

für Frauen und weibliche Jugendliche:

Marien-Hospital Euskirchen GmbH

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Gottfried-Disse-Str. 40
53879 Euskirchen

Tel: 02251 90-1216
https://www.marien-hospital.com

Rechtsmedizinische Institute

Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn

Stiftsplatz 12
53111 Bonn

Mo – Fr: 8.30 – 15.30 Uhr
Tel: 0228 73 83 -10
https://www.rechtsmedizin.uni-bonn.de

Landesweites Informations- und Dokumentationssystem
IGOBIS

Rechtsmedizin Düsseldorf
Intelligentes Gewaltopfer-Beweissicherungs- und Informationssystem
Informationen und Schulungen

https://www.gobsis.de

Weitere Beratungs- und Untersuchungsstellen

Beratungs- und Untersuchungsstelle für
für HIV/AIDS und sexuell übertragbare Infektionen
anonym & kostenlos

Welschnonnenstraße 2
53111 Bonn
2. Etage, Zimmer 2.35/2.36

Tel:0228 77 25 67
aidsberatung@bonn.de

check•it
Beratungsstelle Sexualität und Gesundheit

Hippolytusstraße 48
53840 Troisdorf

Tel: 02241 265 699 3
Tel: 02241 265 699 0
praevention@check-it.nrw

Beratungsstellen in der Region:

Für von sexualisierter Gewalt betroffene Erwachsene, Jugendliche und Kinder (ab 11 Jahren), ihre Bezugspersonen und Fachkräfte:

Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt

Wilhelmstr. 27
53111 Bonn,

Tel: 0228 63 55 24
https://www.beratung-bonn.de

Für von sexualisierte und körperlicher Gewalt betroffene Frauen und Mädchen:

Frauenzentrum Bad Honnef/Königswinter

Hauptstr. 20 a
53604 Bad Honnef

Tel: 02224 1 05 48
https://www.frauenzentrum-badhonnef.de

Frauenzentrum Troisdorf e.V.

Hospitalstr. 2
53840 Troisdorf

Tel: 02241 7 22 50
https://www.frauenzentrum-troisdorf.de

Frauenberatungsstellen der Frauenhäuser in Bonn (Beratung bei häuslicher/körperlicher Gewalt):

Frauen helfen Frauen e.V.

Kölnstr. 69
53111 Bonn

Tel: 0228 659500,
https://www.frauenhaus-bonn.de

Hilfe für Frauen in Not e.V.

Graf-Galenstr. 1 c
53129 Bonn
Tel: 0228 223097
https://www.bonner-frauenhaus.de

Themenoffene, allgemeine Beratungsstelle für Frauen und INTA+

TuBF
Therapie und Beratung für Frauen und INTA+

Dorotheenstr. 1 – 3
53111 Bonn

Tel: 0228  653 222
https://www.tubf.de