Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk haben in der qualitativen Begleitforschung des Projektes „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeug*innen untersucht, ob der Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren des Nationalen Rates gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Fachpraxis bekannt ist und eingesetzt wird.
Der Abschlussbericht der qualitativen Analyse liegt nun vor:
https://www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.2_Unsere_Angebote/1.2.4_Fachkraefte_aus_Justiz_und_Verwaltung/Kindgerechte_Justiz/Dateien/DKHW_Abschlussbericht_Strafrechtliches_Projekt_Web.pdf