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Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk haben in der qualitativen Begleitforschung des Projektes „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeug*innen untersucht, ob der Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren des Nationalen Rates gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Fachpraxis bekannt ist und eingesetzt wird.

Praxisleitfaden:
https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/praxisleitfaden-zur-anwendung-kindgerechter-kriterien-fuer-das-strafverfahren-2004758

Der Abschlussbericht der qualitativen Analyse liegt nun vor:
https://www.dkhw.de/filestorage/1_Informieren/1.2_Unsere_Angebote/1.2.4_Fachkraefte_aus_Justiz_und_Verwaltung/Kindgerechte_Justiz/Dateien/DKHW_Abschlussbericht_Strafrechtliches_Projekt_Web.pdf