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Die aktuellen Fälle von systematischem, langjährigem Kindesmissbrauch,  sorgen für Erschütterung und Fassungslosigkeit.

Beratungsstellen, Kinderschutz- und Opferschutzorganisationen thematisieren seit vierzig Jahren das Ausmaß sexualisierter Gewalt. Sie haben bereits seit den 90er Jahren auf die Herstellung und Verbreitung von Bildern und Filmaufnahmen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hingewiesen.

Die heutigen Formen und Möglichkeiten digitaler Gewalt in ihren vielfältigen Ausprägungen haben das Problem der sexualisierten Gewalt mit der Intention digitaler Darstellung und Vermarktung erheblich verschärft. Die Verbreitungswege durch digitale Medien sind immens. Der Bedarf an Personal, Ressourcen und Know How im Bereich der Hilfe und Beratung wie auch der Strafverfolgung ist hoch.

Bei sexualisierter Gewalt geht es in erster Linie um Macht und Abhängigkeitsverhältnisse. Es gibt organisierte Strukturen, es gibt aber leider auch den großen Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder in Familien, im sozialen Nahraum und in institutionellen Kontexten.

Sexualisierter Gewalt effektiv begenen

Um sexualisierter Gewalt effektiv zu begegnen, braucht es mehr als die Erhöhung von Strafmaßen. Gefragt ist ein multiprofessionelles Vorgehen und eine langfristige Strategie. Die Etablierung, Verpflichtung und strukturelle Absicherung von Schutzkonzepten, Präventionsmaßnahmen und die flächendeckende Finanzierung und personelle Ausstattung der Hilfestrukturen sind dabei ebenso wie eine effektive Strafverfolgung wichtige und unverzichtbare Säulen.

Kinder brauchen  kindgerechte Informationen über sexualisierte Gewalt, die Hilfe vermitteln und sie brauchen informierte Erwachsene in Institutionen. Dazu wurde in  Bonn vor zehn Jahren das Kooperationsprojekt Prävention mit dem Programm „Mein Körper gehört mir“ etabliert. Nähere Informationen dazu gibt es unter dem Punkt: Unser Angebot.

Eine aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier. Eine ausführliche Stellungnahme des Landesverbandes autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V. zu den Fällen in NRW ist hier einsehbar.