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Zwanzig Jahre erfolgreiche Kooperation zum Schutz von Opfern – Multiprofessionelles Netzwerk ermöglicht vielfältige Hilfen

Seit 2001 kooperiert ein interdisziplinäres Netzwerk aus unterschiedlichen Organisationen in der Region, um für Betroffene von Gewalttaten und anderen traumatisierenden Erfahrungen schnell und unbürokratisch Hilfen zu ermöglichen. Rund 50 Institutionen und Fachkräften ist es gelungen, im Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu etablieren. Dabei wird über den Tellerrand geschaut. Themen und Projekte werden aus den verschiedenen Blickwinkeln und Aufgabenbereichen bearbeitet. So bringen Beratungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen, Kliniken, Rechtsmedizin, Polizei, Justiz, Gesundheits- und Jugendämter, Rechtsanwält*innen, Gleichstellungsstellen und viele andere Professionen ihre fachliche Expertise ein.

Der Arbeitskreis wurde von der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt und der Polizei Bonn gegründet. Geleitet wird er von einem interdisziplinär zusammengesetzten Organisationsteam. Seit der Gründung des Arbeitskreises wurden vielfältige Veranstaltungen, Fortbildungen, Kampagnen und Materialien entwickelt und umgesetzt. Auf lokaler Ebene hat das Modell der Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten seit 15 Jahren als eines der ersten Projekte in NRW landesweit Vorbildcharakter.

ASS ermöglicht eine gerichtsverwertbare Spurensicherung auch für Opfer von Gewalttaten, die zunächst keine Anzeige erstatten möchten. Mit dem Projekt soll die medizinische Versorgung der Opfer sowie die Strafverfolgung verbessert werden.

Kampagnen im Karneval zum Thema „Nein heißt Nein“, digitale Präsens in Bussen und Bahnen, in sozialen Netzwerken und auf Infoscreens, die Kampagne „Ist Luisa hier?“ und die Veröffentlichung eines Opferhilfehandbuches für die Region sind weitere Beispiele für die Aktivitäten des Netzwerkes.

„Wir haben viel erreicht und eine gute und funktionierende Struktur für die
Region entwickelt“ resümiert Conny Schulte für das Organisationsteam des Arbeitskreises. Der Arbeitskreis setzt sich mit seiner fachlichen Expertise zudem auch landes- und bundesweit für die Umsetzung von Opferschutzmaßnahmen ein.

„Vielfältige Reformen wären ohne den kontinuierlichen Einsatz der lokalen und überregionalen Netzwerke nicht umgesetzt worden“ , verdeutlich das Organisationsteam und nennt einige Beispiele: das Gewaltschutzgesetz, Gesetzesreformen und Kampagnen zum Thema Nein-heißt-Nein, Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, das Recht auf Nebenklage für Opferzeug*innen, die anwaltliche Vertretung auf Staatskosten in bestimmten Fällen sexualisierter Gewalt, verstärkte Informationsrechte für Opfer in Strafverfahren, Strafrahmenerhöhungen, Ruhen der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit, die Möglichkeit der audiovisuellen Zeugenvernehmung und der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.

Das Netzwerk wird sich auch in Zukunft aktiv für die Etablierung und Erweiterung von Opferrechten und die vielfältigen Belange der Betroffenen einsetzen.

Kontakt: Conny Schulte, Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Bonn, Tel.: 0228/635524,
info@beratung-bonn.de, www.beratung-bonn.de

Persönliche Beratungen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Sprechzeiten und Terminvereinbarung:
Mo 11-12 Uhr
Di-Fr 10-12 Uhr
Mi 18-20 Uhr

Tel.: 0228-635524E-Mail: info@beratung-bonn.de