Mit E-Mail vom 24.06.2025 informierte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Facheinrichtungen, die Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Antragstellung auf Entschädigung unterstützen und begleiten, darüber, dass nicht nur (wie Mitte März 2025 bekannt gegeben) die Antragsmöglichkeiten an den Fonds sexueller Missbrauch zum Ende des Jahres 2025 eingestellt werden, sondern dass bereits gestellte Anträge ab dem 19. März 2025 rückwirkend nicht mehr berücksichtigt werden.
Es gab am 12.03.2025 die wichtige und sehr kurzfristige Information, dass Neuanträge nur noch bis 31.12.2025 eingereicht werden können. Aufgrund dieser Frist haben sich zahlreiche Betroffene überwunden, sich für die Antragstellung erneut mit dem erlebten Trauma zu konfrontieren, um zumindest noch einen Anspruch geltend machen zu können..
Die Mitarbeitenden der Fachberatungsstellen haben viele Sonderkapazitäten für Betroffene ermöglicht, um die Antragsstellung zu begleiten. Sie müssen nun die Antragstellenden der letzten drei Monate (und alle, die sich jetzt noch melden) informieren, dass diese Anstrengungen umsonst waren und sie zusätzlich psychisch stabilisieren und unterstützen, um diese Nachricht zu verkraften.
Das ist nicht nur für die Betroffenen eine untragbare Situation, für die viele Hoffnungen und dringend benötigte Hilfen mit der Antragstellung verknüpft sind, sondern auch für die Beraterinnen in ohnehin völlig überlasteten Einrichtungen eine Zumutung.
Der Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V. hat aktuell eine Stellungnahme dazu verfasst und wird über weitere Aktionen beraten.