Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk haben in einer bundesweiten Studie untersucht, inwieweit strafgerichtliche Verfahren die Anforderungen an eine kindgerechte Justiz erfüllen und dabei die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und die Leitlinien zur kindgerechten Justiz des Europarates zugrunde gelegt.
Die Analyse zeigt auf, wie Kinder als Zeugen und Verletzte in Gerichtsverfahren derzeit unterstützt werden und benennt gleichzeitig notwendige Handlungsbedarfe:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/kindgerechte-justiz-in-der-strafgerichtlichen-praxis
Leitlinien des Europarates:
https://rm.coe.int/16806ad0c3