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Am 07.10.2022 hat GREVIO, der Expert*innenausschuss des Europarates, seinen ersten Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht.

 
Die Istanbul-Konvention ist als übergreifender menschenrechtlicher Vertrag seit 2018 in Deutschland geltendes Recht. Im Bericht wird deutlich, dass es trotz vielfältiger Maßnahmen immer noch gravierende Schutzlücken in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland gibt. Insbesondere für mehrfach diskriminierte Gruppen wie Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit Fluchterfahrungen besteht noch erheblicher Handlungsbedarf. Der Bericht von GREVIO stellt eine Reihe von Empfehlungen und Handlungsaufforderungen zusammen. Insbesondere werden die Einführung einer staatlichen Koordinierungsstelle, die Notwendigkeit einer bundesweiten langfristigen Strategie, die Schulung und Qualifizierung aller Professionen, der Ausbau und die ausreichende Finanzierung von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern, die Gewährleistung einer umfangreichen medizinischen Versorgung und Spurensicherung nach Gewalttaten und die Verbesserung der Strafverfolgung gefordert. Die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes durch eine systematische Risikobewertung sowie die Berücksichtigung der Gefährdung und Schutzbedürfnisse von Frauen und Kindern in Sorge- und Umgangsrecht verfahren wird ebenfalls dringend angemahnt.
 
Der GREVIO-Bericht in Kurz- und Langfassung, eine Stellungnahme der Bundesregierung sowie ein Statement des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) findet sich hier: