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Seit 2013 können Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, auf Antrag finanzielle Hilfen aus dem Fonds sexueller Missbrauch (FSM) des Bundes(Ergänzendes Hilfesystem) erhalten. Durch den Fonds wurden finanzielle Leistungen bewilligt, die von anderen Hilfesystemen oder Kassen nicht oder nicht mehr finanziert wurden.

Beratungsstellen wie die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Bonn unterstützen die Betroffenen durch speziell geschulte Beraterinnen bei der Antragsstellung. Die Leistungen des Fonds sind existentiell notwendig für viele Betroffene, sehr viele haben durch diese niedrigschwellige Hilfe Stabilisierung und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen erfahren. Bereits zum1.1.2025 wurden jedoch viele Betroffene durch neue, sehr einschränkende Vorgaben des Fonds stark verunsichert.

Stellungnahmen dazu:
Gemeinsame Stellungnahme von BKSF, bff, BAG Forsa und DGfPI: Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) muss nachhaltig und strukturell gestärkt werden (Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatungsstellen).

Eine Pressemitteilung dazu gab es auch vom Betroffenenrat der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
Stellungnahme Betroffenenrat zu Änderungen beim Fonds Sexueller Missbrauch (FSM): beauftragte-missbrauch.de

Nun kam aktuell die Nachricht, dass der Fonds zum 31.8.2025 eingestellt werdensoll. Anträge sind damit nur noch bis zum 31. August 2025 möglich. Damit entfällt ein existentiell notwendiger Bestandteil der Hilfen für Betroffene. Diese Information ist wichtig für alle, die noch einen Antrag stellen möchten und es ist dringend notwendig, sich für die Belange von Betroffenen zu positionieren. Der Fonds muss erhalten bleiben!