bff-Forderungspapier
zur Gewährleistung einer flächendeckenden niedrigschwelligen medizinischen und psychosozialen Versorgung sowie vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt
Seit mehr als einem Jahr ist das Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Im Gesetz enthalten ist die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 27 + § 132k SGB V). Demnach wird zukünftig eine vertrauliche Spurensicherung nach erlebter Gewalt von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert – einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Die Umsetzung des Gesetzes soll auf Länderebene erfolgen. Aufgrund der Pandemie hat sich dies jedoch in allen Bundesländern verzögert. Damit stehen viele Angebote der anonymen und vertraulichen Spurensicherung immer noch vor großen Regelungsproblemen. Bei der gesundheitlichen Versorgung gewaltbetroffener Menschen gibt es zudem über die ausstehende Umsetzung des Bundesgesetzes hinaus noch viele weitere klärungsbedürftige Fragen.
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat notwendige Vorrausetzungen für eine niedrigschwellige und umfassende Versorgung Betroffener nach sexualisierter und körperlicher Gewalt in einem Forderungspapier zusammengefasst. Über den Button in der gelben Leiste können Sie das Forderungpapier einsehen.
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