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Eine Aussage bei der Polizei oder beim Gericht ist für Opfer von Straftaten häufig mit Belastungen verbunden. Viele sind auch verunsichert, weil sie die Situation nicht kennen und nicht wissen, was auf sie zukommt.

Seit 2017 haben Verletzte von Straftaten das Recht, eine Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, in bestimmten Fällen gibt es einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung durch das Gericht. Die speziell ausgebildeten Personen helfen vor, während und nach einem Gerichtsverfahren dabei, mit der Situation zurecht zu kommen, sie erklären die Abläufe, können bei Aussagen dabei sein und begleiten während der Wartezeiten. Sie können auch bei der Antragstellung unterstützen.

Für den Landgerichtsbezirk Bonn gibt es ein Netzwerk von speziell für diesen Tätigkeitsbereich ausgebildeten und anerkannten Psychosozialen Prozessbegleitern und –begleiterinnen aus unterschiedlichen Institutionen. Die Erreichbarkeiten der Personen sind auf einem Flyer zusammengefasst: Siehe Infobox rechts

Die Beratungsstelle hat einen Film und eine Podcast erstellt, in dem die Aufgaben der Psychosozialen Prozessbegleitung von einer ausgebildeten Begleiterin erklärt werden.

Heike Fröhlich, Psychosoziale Prozessbegleiterin

Flyer Netzwerk