Opfer von Straftaten, die als Zeug*innen bei der Polizei oder vor Gericht aussagen müssen, sind oftmals verunsichert, weil sie mit den Abläufen und Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens nicht vertraut sind.
Um diese Situation zu erleichtern, hat seit dem 1.1.2017 jeder und jede Verletzte einer Straftat das Recht, die Unterstützung einer Psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. In bestimmten Fällen gibt es einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beiordnung durch das Gericht. Die Aufgabe der Psychosozialen Prozessbegleitung ist es, die Abläufe des Strafverfahrens durch altersgerechte Informationen zu erklären, die Betroffenen mit den Rechten und Pflichten von Zeug*innen vertraut zu machen, Bewältigungsstrategien bei möglichen Belastungen und Ängsten zu entwickeln und weitergehende Hilfsangebote zu vermitteln.
Für den Landgerichtsbezirk Bonn gibt es ein Netzwerk von speziell für diesen Tätigkeitsbereich ausgebildeten und anerkannten Psychosozialen Prozessbegleitern und –begleiterinnen aus unterschiedlichen Institutionen.
Um die Suche nach einer Begleitung zu erleichtern hat das Netzwerk einen Flyer mit den Erreichbarkeiten der Personen mit ihren speziellen Zuständigkeiten erstellt.
Dieser Flyer ist in der Beratungsstelle sowie online erhältlich.
Weitere Informationen über die Psychosoziale Prozessbegleitung finden Sie hier: