In Bonn gibt es seit dem Jahr 2005 das Modell der Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS).
Es war eines der ersten Angebote in NRW, entwickelt durch den Arbeitskreis Opferschutz Bonn Rhein/Sieg mit Unterstützung des Institutes für Rechtsmedizin und einiger Kliniken der Region mit gynäkologischen Abteilungen. Das Angebot soll Betroffenen einer Vergewaltigung eine medizinische Untersuchung und eine gerichtsverwertbare Befunddokumentation auch ohne direkte Anzeigenerstattung ermöglichen. Der Arbeitskreis Opferschutz hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden von Beginn an für eine gesicherte Finanzierung dieses Angebotes sowie für eine umfassende Versorgung von gewaltbetroffenen Personen eingesetzt.
Im Jahr 2020 wurde ein Bundesgesetz erlassen, das eine vertrauliche Spurensicherung als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ermöglicht. Finanziert werden soll danach eine vertrauliche Spurensicherung nach erlebter Gewalt für Betroffene (Frauen, Männer, Kinder, divers) einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung sowie Transport der Befunde. Das Gesetz wird auf Länderebene umgesetzt. Im NRW wurde eine entsprechende Landesvereinbarung nun endlich zum 1.3.2025 wirksam. Kliniken können sich seit diesem Zeitpunkt für die Aufnahme in diese Landesvereinbarung bewerben, wenn sie ein entsprechendes Angebot als geeignete Einrichtungen vorhalten.
Nähre Informationen dazu finden sich hier:
https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2025/02/Neuerungen-zum-Thema-ASS-in-NRW-2025-1.pdf