Skip to main content

Seit 01.01.2024 ist das SGB XIV – Soziale Entschädigung in Kraft und hat das bisherige Opferentschädigungsgesetz abgelöst.

Es soll für Betroffene sexualisierter, häuslicher und psychischer Gewalt leichter werden, Leistungen zu erhalten, z.B. Krankenbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Bildung oder Entschädigungszahlungen. Der bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) hat gemeinsam mit der BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend) und dem KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.) eine Praxishandreichung für Fachberatungsstellen zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel zum neuen Entschädigungsrecht herausgegeben:

https://beratung-bonn.de/wp-content/uploads/2024/01/broschuere_soziales_entschaedigungsrecht.pdf

zur Broschüre

Sie erreichen uns telefonisch:

Mo 11-12 Uhr
Di-Fr 10-12 Uhr
Mi 18-20 Uhr

Wenn Sie uns nicht direkt erreichen, sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter. Wir rufen zeitnah zurück und bieten zusätzliche Termine an.

Tel.: 0228-635524E-Mail: info@beratung-bonn.de