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Opfer von Straftaten, die als Zeugen oder Zeuginnen bei der Polizei oder vor Gericht aussagen müssen, sind oftmals verunsichert, weil sie mit den Abläufen und Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens nicht vertraut sind.

Um diese Situation zu erleichtern, hat seit dem 1.1.2017 jeder und jede Verletzte einer Straftat das Recht, die Unterstützung einer Psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. In bestimmten Fällen gibt es einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beiordnung durch das Gericht. Für den Landgerichtsbezirk Bonn gibt es ein Netzwerk von acht speziell für diesen Tätigkeitsbereich ausgebildeten und anerkannten Psychosozialen Prozessbegleitern und begleiterinnen aus unterschiedlichen Institutionen. „Bei der Psychosozialen Prozessbegleitung geht es darum, Belastungen und Ängste im Strafverfahren zu reduzieren und einen schonenden Umgang sowie eine Stabilisierung der Opfer durch professionelle Begleitung, Betreuung und Informationen zu gewährleisten“, verdeutlichen Conny Schulte und Heike Fröhlich für die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt. Es gehe darum, Sicherheit und Orientierung in einer für viele unbekannten Situation zu geben und Sekundärtraumatisierungen zu verhindern.

„Es ist unsere Aufgabe als Psychosoziale Prozessbegleiterin, die Abläufe des Strafverfahrens durch altersgerechte Informationen zu erklären, die Betroffenen mit den Rechten und Pflichten von Zeugen und Zeuginnen vertraut zu machen, Bewältigungsstrategien bei möglichen Belastungen und Ängsten zu
entwickeln und weitergehende Hilfsangebote zu vermitteln“, betont Ilka Labonté vom Frauenzentrum Troisdorf. Oftmals gehe es dabei auch um sehr praktische Dinge, wie die Wege zur Verhandlung zu klären, mit Räumen vertraut zu machen und Wartezeiten zu überbrücken.

Die Netzwerkbeteiligten berichten über positive Erfahrungen und Rückmeldungen der Zeuginnen und Zeugen, die die Belastungen eines Verfahrens durch das Angebot besser bewältigen würden. Auch gäbe es eine gute Zusammenarbeit mit den Gerichten. Neben dem Erfahrungsaustausch ist es ein Anliegen des Netzwerkes, das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung besser bekannt zu machen, denn es werde immer noch zu wenig genutzt. Es gäbe auch weiteren Reformbedarf. „Wir wünschen uns, dass der Anspruch auf Beiordnung auf weitere Deliktsbereiche ausgeweitet wird, wie z.B. auf Fälle der Häuslichen Gewalt, und die besondere Schutzbedürftigkeit bei erwachsenen Opfern nicht gesondert begründet werden müsste“, so Ulrich Haack vom Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz. Auch würde eine standardmäßige Benachrichtigung über die Prozesstermine die Arbeit der Begleiter und Begleiterinnen wesentlich erleichtern. Auf Bundes- und Länderebene werden entsprechende Reformvorschläge, die von vielen Verbänden geäußert werden, bereits verhandelt.
Im Land NRW gibt es eine spezielle Informationsseite auf der Homepage des Justizministeriums, auf der nähere Informationen zur Psychosozialen Prozessbegleitung, eine Datenbank mit den Erreichbarkeiten der Begleiter und Begleiterinnen sowie weitere Informationsmaterialien zu finden sind. http://www.prozessbegleitung.nrw.de/ Das Netzwerk hat zudem ein kleines Informationsblatt mit den Psychosozialen Prozessbegleitern und begleiterinnen in der Region erstellt.

Bonn, den 7.4.2022
Kontakt: Conny Schulte, 0228/635524, info@beratung-bonn.de

Download PressemitteilungYouTube Kanal "Wie isset rechtlich" zum Thema psychosoziale ProzessbegleitungWeiterführende Informationen auf der Seite des Justizministeriums

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