Das Projekt „Sicher und Selbstbestimmt“ des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat fachliche Standards zum Gewaltschutz veröffentlicht.
Gewaltschutz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Einrichtungen (§ 37a SGB IX). Das gilt für stationäre wie für ambulante Wohnangebote, für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ebenso wie für Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, für Bil-dungs-, Freizeit- und weitere Angebote der Eingliederungshilfe.
Die fachlichen Standards des Suse-Projekts vermitteln eine Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und können als Orientierungshilfe für die Einrichtungen dienen.
Die fachlichen Standards gibt es auch in einfacher Sprache:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktuelles/nachrichten/nachricht/die-suse-standards-fuer-gewaltschutz-in-einrichtungen-sind-jetzt-verfuegbar.html?file=files/userdata/downloads/news/fachliche_standards_gewaltschutz_einfache_sprache.pdf
