Der Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V. weist in einer Stellungnahme an die zukünftige Landesregierung in NRW auf Versorgungslücken in der medizinischen Behandlung nach einer Vergewaltigung hin.
Der Verband hält es für notwendig, die Gewaltopferversorgung im Gesundheitswesen im Rahmen eines Expertengremiums auf Landesebene zu erörtern und Strukturen dafür zu schaffen, um Lösungen für dieses Thema im Sinne der Istanbulkonvention auf Bundes- und Landesebene nachhaltig zu entwickeln und umzusetzen. Denn die Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland ratifiziert ist, verpflichtet zu einer umfassenden medizinischen und psychosozialen Versorgung einschließlich der Befunddokumentation. Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt brauchen eine umfassende, gut erreichbare und abgesicherte medizinische und psychosoziale Versorgung, die ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen Dazu gehören kurze Wege, ein diskriminierungsfreier Zugang und eine bedarfsdeckende Finanzierung.