Kinder und Jugendliche kommen in familienrechtlichen und Strafverfahren in vielen Fällen mit dem Justizsystem in Kontakt, sei es bei einer Trennung der Eltern bei den Familiengerichten oder als Opferzeug*innen im Strafverfahren.
Unter dem Stichwort „Kindgerechte Justiz“ wird seit vielen Jahren versucht, die Anwendung von Kinderrechten in den Verfahren zu gewährleisten, Kinder zu beteiligen und Standards und Handlungsleitfäden für die Gewährleistung kindgerechter Verfahren zu entwickeln und umzusetzen.
Es geht dabei auch um das Recht auf Begleitung, Unterstützung, Anhörung, Information und um Schutz vor Belastungen. Die Umsetzung einer kindgerechte Justiz setzt voraus, dass Fachkräfte umfassend ausgebildet, geschult und vernetzt sind. Dafür setzen sich viele Organisationen ein. Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben in den letzten Jahren durch Studien, Fachinformationen und Veranstaltungen vieltätige Materialien veröffentlicht. Auf einige Leitfäden, Analysen und Materialien soll im Monat Mai bis Anfang Juni 2025 hingewiesen werden.
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat im Jahr 2022 einen Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren entwickelt.
Der vom BMFSJ und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauches herausgegebene Leitfaden empfiehlt kinderrechtsbasierte Standards für den Umgang mit minderjährigen Opferzeuginnen und Opferzeugen und dient als Handlungshilfe für das strafrechtliche Verfahren:
https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/praxisleitfaden-zur-anwendung-kindgerechter-kriterien-fuer-das-strafverfahren-2004758