In Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis gibt es für Betroffene von sexualisierter Gewalt an einigen Kliniken die Möglichkeit, eine Anonyme Spurensicherung in Anspruch zu nehmen. Betroffene haben dadurch Zeit, sich den Schritt einer Anzeigenerstattung in Ruhe zu überlegen, ohne dass mögliche Tatspuren verlorengehen.
Dies wird durch den Arbeitskreis Opferschutz, gemeinsam mit dem Institut für Rechtsmedizin und den beteiligten Kliniken in der Region seit dem Jahr 2006 mit hohem Engagement und Kostenrisiko für die beteiligten Institutionen gewährleistet.
Der Arbeitskreis Opferschutz setzt sich mit vielen anderen Organisationen auf Länder- und Bundesebene seit vielen Jahren dafür ein, dass die Maßnahmen im Rahmen der vertraulichen und anonymen Spurensicherung, aber vor allem auch alle notwendigen Untersuchungen für die medizinische und psychosoziale Versorgung von Gewaltopfern finanziert werden und eine ganzheitliche Versorgungsstruktur nach sexualisierter und häuslicher Gewalt umgesetzt wird.
Seit dem 1. März 2020 ist auf Bundesebene ein Gesetz in Kraft, dass die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ermöglichen soll. Das Gesetz wird auf Länderebene umgesetzt, die Verhandlungen dazu laufen derzeit noch in NRW und anderen Bundesländern. Das Bundesgesetz vernachlässigt jedoch wichtige Aspekte der medizinischen Versorgung und traumasensiblen Behandlung von Gewaltbetroffenen. Dazu werden dringend neue Regelungen benötigt. Der Bundesverband Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) hat aktuell dazu ein Papier veröffentlich, das die derzeitige Situation darstellt und auf notwendige Veränderungen hinweist.